Corona Regeln - Stuntwerk Senden Skip to content

Aktuelle Corona Regeln

Riesige FreudeMit kleinen Bedingungen!

Willkommen im neuen Stuntwerk im Aicherpark Rosenheim! Für den Besuch unserer Halle oder der Innenräume unseres Bistro ist es notwendig, solange der Inzidenzwert über 35 bleibt, einen Nachweis über eines der 3Gs (getestet, geimpft, genesen) vorzuweisen. Der Besuch unseres Biergartens ist ohne Einschränkungen und Nachweise möglich!

Folgende Informationen und Regelungen gelten für euren Besuch bei uns, damit Covid19 bei uns keinen Platz findet und eure Sicherheit und Gesundheit zu jeder Zeit gewährleistet ist:

Für wen ist derZutritt erlaubt?

  • Personen mit Bescheinigung eines negativen Corona-Testergebnisses einer offiziellen Teststation, welches max. 24 Stunden alt ist.
    Ein entsprechendes Testzentrum findest du in direkter Nachbarschaft des Stuntwerks. Hier der Link zur Seite: https://buergertest.ecocare.center/rosenheim-83026
  • Personen, die bei uns einen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen (!) Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), unter Aufsicht vornehmen. Die zugelassenen Tests können für kleines Geld bei diversen Supermärkten, Drogerien oder bei uns an der Theke erworben, mitgebracht und vor Ort durchgeführt werden.
  • Personen, die als vollständig geimpft gelten – nach Vorlage des entsprechenden Nachweises,
  • Personen, die als genesen gelten – nach Vorlage des entsprechenden Nachweises.
  • Kinder, die der Schulpflicht unterliegen, müssen keinen Testnachweis vorlegen.
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testerfordernis ausgenommen

Für wen ist derZutritt untersagt?

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen,
  • Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen, da eine Kontrolle unsererseits nicht möglich ist.
  •  

Personen, die während ihres Aufenthaltes vorgenannte Symptome entwickeln, müssen das Personal informieren und die Halle unverzüglich verlassen.

Abstand 1,5 m

Überall (in der Halle, in den Sanitäranlagen, auf dem gesamten Gelände, insbesondere in Warteschlangen) gilt: Mindestabstand 1,5 m! Dies gilt nicht für Personen, die nach den geltenden Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind (z. B. 1 Haushalt)

Erstregistrierungvorab online

Zur Vermeidung von Warteschlangen bei der Erstregistrierung, könnt ihr eure Daten bereits online (max. 48 Std vor eurem ersten Besuch) auf unserer Homepage eingeben. Für Kunden, die ein Abo abgeschlossen haben, liegen die Daten bereits vor.

Medizinische Maske /FFP2-Maske

Auf allen Flächen gilt Masken-Pflicht. Eine Ausnahme gilt nur für den Moment, in dem ihr tatsächlich bouldert oder aktiv trainiert. Kinder bis 6 Jahre sind von der Tragepflicht einer Maske befreit.

Handhygiene

Bitte desinfiziert bei Betreten des Gebäudes die Hände. Es stehen ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung, die regelmäßig während eures Aufenthaltes genutzt werden sollen.

Umkleiden, Duschenund WCs

Unsere Umkleiden und Duschen dürfen von maximal einer Person benutzt werden.

Lüftung+ warme Kleidung

Wir achten auf eine dauerhafte, gute Durchlüftung aller Räumlichkeiten, weshalb wir euch bitten, bei kühlen Außentemperaturen warme Kleidung mitzubringen.

Reinigungund Sauberkeit

Wir achten auf regelmäßige Reinigung (täglich) sämtlicher Flächen und hygienischer Desinfektion von Sanitäreinrichtungen, Türgriffen etc.. Die Verleihartikel werden nach jedem Gebrauch umfassend desinfiziert.

Zuschauer /Begleitpersonen

Für Zuschauer, Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen von Minderjährigen unter 14 Jahren gilt ein Betreuungsschlüssel von 1:2. Begleitpersonen zahlen den Begleitpersonen Tarif von 4,50€.